 
        Flammhemmend nach DIN EN 1021 - Part 1+2
Materialien die als schwerentflammbar eingestuft werden, dürfen nach einer Brandeinwirkung u. a. nicht selbstständig weiterbrennen, -glimmen und/oder schwelen
                    Artikel 1 - 40 von 90
                
            
                            
                            
                    Artikel 1 - 40 von 90
                
            
                            
                            
 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
        